Abweichende Stornierungsbedingungen von Punkt 4a) der AGBs von HORiZONTE Reisen für Klassenfahrten und Veranstalter von Freizeiten
Sonderstornierungsbedingungen für Klassenfahrten
Eine kostenfreie Stornierung der Buchung ist möglich bis 72 Stunden vor dem gebuchten Reisebeginn, wenn:
- die Stornierung nachweislich auf Grundlage von konkreten Auswirkungen der Corona-Pandemie erfolgt, die eine Reise verhindern (z. B. angeordnete Schulschließung, Quarantäne der Klasse bzw. Schule, behördliche Verfügung eines Reiseverbots, u.Ä.).
- der Aufenthalt am Zielort wegen eines allgemeinen Beherbergungsverbots aufgrund des Corona-Virus nicht möglich ist, bzw. (bei Auslandsreisen) für das Reiseziel zum Reisezeitraum eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt. In diesem Fall ist auch eine kostenfreie Umbuchung in ein anderes HORiZONTE Reiseziel unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit möglich.
- die Bus-/Bahn-Beförderung zum Reiseziel auf Grund von behördlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus unmöglich wird.
Sollten nach Ablauf der Frist von 72 Stunden bis zum Reisebeginn bei einzelnen Schülerinnen und Schülern einer Klasse Symptome dokumentiert werden, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus und/oder eine Covid-19-Erkrankung hinweisen, ist die Stornierung für bis zu 20 Prozent der Gesamt-Klassengröße bis zur Anreise kostenfrei.
Sonderstornierungsbedingungen für Veranstalter von Freizeiten
Eine Sonderstornierung der Buchung ist möglich bis 72 Stunden vor dem gebuchten Reisebeginn, wenn:
- die Stornierung nachweislich auf Grundlage von konkreten Auswirkungen der Corona-Pandemie erfolgt, die eine Reise verhindern (z. B. angeordnete Schließung eines Landkreises, Quarantäne der Gruppe, behördliche Verfügung eines Reiseverbots, u.Ä.). In diesem Fall reduzieren wir die Stornierungsgebühren für Reisen in Gruppenhäuser auf 40 Prozent des Reisepreises und für Reisen in Zeltcamps auf 25 Prozent des Reisepreises.
- der Aufenthalt am Zielort wegen eines allgemeinen Beherbergungsverbotes aufgrund des Corona-Virus nicht möglich ist, bzw. (bei Auslandsreisen) für das Reiseziel zum Reisezeitraum eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt. In diesem Fall berechnet HORiZONTE eine maximale Stornierungsgebühr für Reisen in Gruppenhäuser von 40 Prozent des Reisepreises und für Reisen in Zeltcamps von 25 Prozent des Reisepreises oder bietet, falls verfügbar, eine kostenfreie Umbuchung in ein anderes HORiZONTE Reiseziel an.
- die Bus-/Bahn-Beförderung zum Reiseziel auf Grund von behördlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus unmöglich wird. In diesem Fall reduzieren wir die Stornierungsgebühren für Reisen in Gruppenhäuser auf 40 Prozent des Reisepreises und für Reisen in Zeltcamps auf 25 Prozent des Reisepreises.
Sollten nach Ablauf der Frist von 72 Stunden bis zum Reisebeginn bei einzelnen Teilnehmenden einer Freizeit Symptome dokumentiert werden, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus und/oder eine Covid-19-Erkrankung hinweisen, ist die Stornierung für bis zu 20 Prozent der Gesamt-Gruppengröße bis zur Anreise kostenfrei.
Gültig für das Reisejahr 2021